Berechnung des Gefahrtarifs der Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaft

Dieser sogenannte Gefahrtarif, der der Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge zugrunde liegt, orientiert sich an der Tätigkeit des Unternehmens. Die Arbeitswelten verändern sich durch die Globalisierung und daher auch oft das Tätigkeitsfeld eines Betriebs. Verlagert etwa ein Textilunternehmen seine Produktion in Billiglohnländer, hat es dann den Charakter eines Handelsunternehmens. Die Versicherungsbeiträge müssen entsprechend nach dem geringeren Gefährdungspotential der verbleibenden logistischen und vertrieblichen Tätigkeiten am Stammsitz der Firma bestimmt werden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund am 3. Juli 2017 (AZ: Do E 940 – 773), informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Berechnung der Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung

Ein Strumpfhersteller aus dem Sauerland hatte seine Produktion in Billiglohnländer verlegt. Er sieht sich nunmehr nicht mehr als produzierendes, sondern als Handelsunternehmen. Dennoch berechnete die Berufsgenossenschaft die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach den Gefahrtarifen für die Erzeugung von Produkten.

Der Strumpfhersteller zog vor Gericht und hatte Erfolg. Das Sozialgericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft, die verbleibenden Arbeitsplätze in Logistik und Vertrieb nicht Gefahrtarifstellen des Produktionsbereichs, sondern ihrem geringeren Gefahrenpotential entsprechend denen des Handelsbereiches zuzuordnen.

Sozialrecht im Unternehmen: Anpassung der Versicherungsbeiträge

Nach Auffassung des Sozialgerichts muss die Berufsgenossenschaft die konkreten Aufgabenfelder der Arbeitnehmer genau in den Blick nehmen. Dabei müsse sie den Veränderungen der Arbeitswelt durch das mit der Globalisierung einhergehende Verschieben von Produktionsprozessen in Billiglohnländer Rechnung tragen.

Dieser Fall zeigt, dass das Sozialrecht auch für Betriebe und Unternehmen wichtig ist. Arbeitgeber finden passende DAV-Sozialrechtsanwälte in der Anwaltssuche.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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