Brustkrebs: Krankenkasse muss auch neuartige Chemotherapie zahlen

Eine schon länger an Brustkrebs erkrankte Patientin hat Anspruch auf die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie. Und dies auch dann, wenn nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen wird und sicher wirksam ist. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts in Dresden vom 29. März 2017 (AZ: S 18 KR 268/17 ER).

 

Anspruch auf neuartige Chemotherapie

Die 48 Jahre alte Frau erkrankte bereits 2008 an einer aggressiven Form von Brustkrebs. Sie wurde operiert, unterzog sich einer Chemotherapie und Bestrahlung. Es bildeten sich dennoch immer wieder Metastasen. Im Jahr 2017 schlug ihr Arzt die Behandlung mit einem neuartigen Chemotherapie-Präparat im Rahmen einer Kombinationstherapie vor. Das Medikament ist seit 2013 in Europa zugelassen. Es ist aber beschränkt auf Fälle, in denen noch keine vergleichbare Behandlung stattfand.

 

Die AOK lehnte die Übernahme der Kosten ab. Die Patientin sei bereits 2008 mit Chemotherapie behandelt worden. Die Frau beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht.

 

Eilantrag: Anspruch gegen die Krankenkasse

Die Frau war vor Gericht erfolgreich. Allein schon wegen des Grundsatzes auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutz sah es das Gericht als geboten an, der Frau die Behandlung zu ermöglichen. Und dies, obwohl nicht feststeht, ob das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist.

 

Ein Eilverfahren war aufgrund des lebensbedrohlichen Zustandes der Klägerin geboten. In der kurzen Zeit konnte allerdings nicht sicher aufgeklärt werden, ob die von der Krankenkasse vorgeschlagene Chemotherapie mit zugelassenen Medikamenten gleichwertig ist.

 

Das Gericht befragte Ärzte. Diese bestätigten, dass die Frau von dem neuen Medikament in Dreierkombination profitieren könnte. Ob diese Einschätzung zutreffe, könne aber nur ein Obergutachten klären. Dafür fehle die Zeit. Unter diesen Umständen mussten die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkasse hinter dem Schutz des Lebens der Frau zurücktreten.

 

Dieser Fall zeigt, dass man sich erfolgreich gegen die Krankenkasse auch im Eilverfahren durchsetzen kann. DAV-Sozialrechtsanwälte in der Nähe findet man in der Anwaltssuche auf dieser Website.

 

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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