Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen möglich

Man kann sich Rentenversicherungsbeiträge vorzeitig erstatten lassen und gegebenenfalls auch in ein neues Versorgungswerk einzahlen. Eine Erstattung vor dem Renteneintrittsalter ist jedoch für manche ausgeschlossen, so etwa für Beamte auf Zeit. Ein Beamter auf Zeit hat die Möglichkeit der Erstattung erst bei Eintritt des Rentenalters, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).



Beamte: Antrag auf Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge



In einem Fall, den das Hessische Landessozialgericht am 30. August 2016 entschieden hat, konnte ein 55-jähriger hauptamtlicher Bürgermeister die Rückerstattung seiner Rentenversicherungsbeiträge nicht gegen die gesetzliche Rentenversicherung durchsetzen (AZ: L 5 R 301/15).



Der Mann ist seit 2003 hauptamtlicher Bürgermeister. Er stellte einen Antrag auf die Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 15.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte diesen Antrag ab. Sie verwies darauf, dass der Mann nur als Beamter auf Zeit versicherungsfrei sei. Für einen solchen Beamten ist eine vorzeitige Beitragserstattung per Gesetz ausgeschlossen. Durch diesen Ausschluss der Rückerstattung von Rentenbeiträgen soll vermieden werden, dass Lücken in der Alterssicherung entstehen. Der Bürgermeister meinte aber, dass dies auf ihn nicht zutreffe. Er verfüge über ausreichende Versorgungsbezüge.



Beamter auf Zeit und gesetzliche Rentenversicherung: Keine Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen



Die Klage des Mannes war bei dem Darmstädter Gericht erfolglos. Und zwar unabhängig von der Tatsache, dass der Mann als Beamter auf Zeit auch Versorgungsansprüche für das Alter erwirbt.



Unter Umständen kann man auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze die bereits geleisteten Rentenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen. Dafür müssen die betreffenden Personen allerdings versicherungsfrei sein. Für manche Gruppen ist dies allerdings gesetzlich ausgeschlossen, etwa für Beamte auf Zeit. Dazu gehören auch hauptamtliche Bürgermeister.



Bei einem Statuswechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es interessant sein zu prüfen, welche Ansprüche man gegenüber der Rentenversicherung hat. Es ist immer ratsam, Rentenversicherungsbeiträge in berufsständische Versorgungswerke einzuzahlen. Ob man eine Erstattung bekommt, erfährt man von einem DA-Sozialrechtsanwalt. Diesen in der Nähe findet man in der Anwaltssuche auf dieser Website.



Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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