Zerrüttete Familie: Dürfen Hartz-IV-Empfänger in eigene Wohnung ziehen?

Im Zweifel muss das Amt den Antrag auf einen Umzug gewähren. Bei zerrütteten Familienverhältnissen und schweren, zum Teil gewalttätigen Auseinandersetzung zu Hause kann auch eine junge Auszubildende Anspruch auf eine eigene Wohnung haben. Das Jobcenter muss bei einem entsprechenden Antrag die Kosten übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. Februar 2017 (AZ: L 11 AS 983/16 B ER).



Jobcenter: Dürfen junge Hartz-IV-Empfänger in eigene Wohnung ziehen?



Die 18-jährige Auszubildende lebte bei ihrer Mutter. Zwischen der jungen Frau und ihrer Mutter kam wiederholt zu heftigen Streitigkeiten bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzung. Einmal musste die Polizei einschreiten.



Die junge Frau war daher bereits mehrfach vorübergehend bei einer Freundin oder in einer Jugendhilfeeinrichtung untergekommen. Die Situation zu Hause war wiederholt eskaliert, so dass auch die Jugendhilfe des Sozialamts einen schnellstmöglichen Umzug in eine eigene Wohnung empfahl.



Das Jobcenter lehnte jedoch zwei Anträge auf Erteilung einer Zusicherung für den Umzug in eine angemessene Wohnung ab. Nach Auffassung des Jobcenters war für die Zusicherung des Lebensunterhalts der jungen Frau das Sozialamt als Träger der Jugendhilfe zuständig. Auch eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung wollte das Jobcenter nicht akzeptieren.



Gericht: Jobcenter muss Kosten für Umzug und Miete einer jungen Frau übernehmen



Die Frau hatte vor dem Landessozialgericht in Celle vollständig Erfolg. Das Jobcenter ist zur Übernahme der Kosten für die Unterkunft für zunächst sechs Monaten verpflichtet. Dementsprechend auch für die Zusicherung des Umzugs.



Das Gericht sah auch die Möglichkeit, dass die Jugendhilfe des Sozialamts nicht ausnahmslos Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausschließt.



Bewertet wurden aber hier die Dringlichkeit und die schwerwiegende und unzumutbare Situation. Es sei davon auszugehen, dass die Verhältnisse in der heimischen Wohnung zerrüttet seien.



Streit zwischen Jobcenter und Sozialamt: Uneinigkeit von Ämtern nicht zu Lasten der Antragsteller

 

Dies sind alles schwerwiegende soziale Gründe, so dass schnell gehandelt werden muss. Die junge Frau kann nicht mehr auf die Wohnung ihrer Mutter verwiesen werden.



Auch wenn das Jobcenter die eigene Zuständigkeit ablehnt, darf sich dieser Streit zwischen zwei Ämtern nicht zu Lasten einer Antragstellerin auswirken. Wer letzten Endes die Kosten für einen Umzug und die Miete aufbringen muss, können die Behörden später unter sich klären.

 

Rechte gegen Jobcenter durchsetzen: Anwältinnen und Anwälte für Sozialrecht helfen

Dieser Fall zeigt deutlich, dass man sich auch gegen Ämter erfolgreich mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen kann. Oft genug ist dies auch dringend notwendig, um zu seinem Recht zu kommen. Sozialrechtsanwälte findet man in der Anwaltssuche auf dieser Webseite. 



Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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