Mitglied werden

Werden Sie noch heute Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht! (Anmeldeformular)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht kann jeder werden, der Mitglied eines örtlichen Anwaltsvereins ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 80,00 Euro, für Mitglieder des FORUM junge Anwaltschaft 10,00 Euro pro Jahr für die ersten zwei Jahre der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht.
Mit der Vereinsmitgliedschaft sind wichtige Vorteile verbunden:

  1. Als Mitglied zahlen Sie für die Teilnahme an den Herbsttagungen sowie für sozialrechtliche Fortbildungen einen günstigeren Tagungsbeitrag.
  2. Als Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen bei den sozialrechtlichen Modulen von Beck-Online (Verlag C.H. Beck).
  3. Als Mitglied erhalten Sie sechs Mal im Jahr kostenlos unsere Zeitschrift „ASR – Anwalt/Anwältin im Sozialrecht“. Die ASR stellt den im Sozialrecht tätigen Rechtsanwälten ein breites Spektrum an aktuellen Informationen für seine tägliche Arbeit zu Verfügung.
  4. Als Mitglied erhalten Sie jährlich einen Band aus der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht.
  5. Als Mitglied werden Sie Teil eines Netzwerks aus Anwältinnen und Anwälten, die sich für das Sozialrecht interessieren und einsetzen!

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