Was ist das Sozialrecht?

Mit dem Sozialrecht ist es wie mit einer Ente mit dem Kopf unter Wasser: Sie taucht immer wieder auf; sie ist zwar nicht immer vollständig zu sehen, aber dennoch ist ihre Anwesenheit durch den Wellengang spürbar. Spätestens wenn sie auftaucht, ist sie auch für den unaufmerksamen Beobachter sichtbar. Ebenso wie die Ente, die für das Ökosystem wichtig ist, ist das Sozialgesetzbuch bedeutsam für den Rechtsfrieden. Es ist eine direkte Umsetzung des Grundgesetzes. Dort heißt es in Artikel 20, dass Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist. Aber nicht erst seit 1949 ist das Sozialrecht ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft; der Anfang der Sozialgesetzgebung waren die Bismarck’schen Sozialgesetze, die freilich nicht wegen der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts eingeführt worden sind, sondern aus rein politischen Gründen, denn Kanzler Bismarck beabsichtigte die wachsende Bevölkerungsschicht der Industriearbeiter von revolutionären Bestrebungen abzuhalten.

Wie ist der aktuelle Stand?

Es gibt 12 Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) mit weiteren zahlreichen Gesetzen, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Wohngeldgesetz usw.). Alleine die SGB-Bücher haben insgesamt ca. 2.700 Paragraphen. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat lediglich 2.385 Paragraphen. Der Haushalt des Bundes hat in 2015 ein Gesamtvolumen von 299,5 Milliarden Euro. Hiervon sind 124,8 Milliarden Euro dem Arbeits- und Sozialministerium zuzuordnen, also 41,7 Prozent - es ist der mit Abstand größte Einzelhaushalt. Auf dem zweiten Platz folgt abgeschlagen das Verteidigungs-Ministerium mit 32,3 Milliarden Euro, was einem Anteil von ca. 10,8 % entspricht.

Alleine dadurch wird die immense Relevanz des Sozialrechts für unser Leben als freie Menschen in einem sozialen Rechtsstaat ausgedrückt.

Was ist im Sozialrecht geregelt?

Das Sozialrecht regelt zunächst die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist.

Hierzu zählt nicht nur der landauf, landab als Hartz IV bekannte Anspruch auf Existenzminimum.

Das Sozialrecht umfasst mehr als das.

Denn nur die wenigsten können sich ohne Hilfe gegen das Krankheitsrisiko gegen den Pflegefall oder gegen den Verlust des Arbeitsplatzes absichern. Im Rahmen des sozialen Rechtsstaates greift der Staat ein. Dieses wird durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) umgesetzt, das auch als Sozialrecht im weiten Sinne bezeichnet werden kann. Hier gilt in den Grundzügen das Versicherungsprinzip, das grob wie folgt ausgestaltet ist: In der Regel wird eine Leistung (z.B. Pflegegeld) dann gewährt, wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.

Das Gegenstück ist das Fürsorgeprinzip: Hier gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw. Dieser Bereich ist das Sozialrecht im engen Sinne.

Das Sozialrecht ist darüber hinaus aus zweierlei Gründen auch Wirtschaftsrecht.

Sozialrecht ist auch Wirtschaftsrecht

Zunächst: Die Leistungen des Sozialrechts müssen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt in der Sozialversicherung in der Regel durch Beiträge. Wer und wieviel zu tragen hat, ist ebenfalls im Sozialrecht geregelt, im Beitragsrecht. In den jeweiligen Büchern der Sozialgesetze finden sich Regelungen zum Wieviel. Das Wer ist im SGB IV festgehalten. Demnach sind die Arbeitgeber allein verantwortlich, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen ordnungsgemäß an den Staat abgeführt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß, wird er allein zum Schadensersatz herangezogen - was im Einzelfall die Insolvenz zur Folge haben kann. Auch das ist Sozialrecht.

Außerdem: Die Gesundheitswirtschaft erzielte eine Bruttowertschöpfung in Höhe von runde 268 Milliarden Euro in rund 230.000 Unterbehmen und Betrieben (2014). Denn alle Sozialleistungen, die nicht in Geld gewährt werden, leisten die Kassen nicht selbst, das übernehmen die sog. Leistungserbringer: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste usw. Es behandelt kein bei der Krankenkasse angestellter Arzt, sondern ein niedergelassener Vertragsarzt. Hier gibt es umfangreiche und für jeden Bereich separat vorhandene Verträge, in denen von A bis Z alles geregelt ist. Auch das ist Sozialrecht. Es ist z.B. im sog. Vertragsarztrecht im Recht der Krankenversicherung (SGB V) vorhanden, aber auch im Recht der Pflegeversicherung (Beziehung der Pflegekassen zu den Pflegediensten).

Das Sozialrecht ist schließlich genau wie das Steuerrecht ein sehr dynamischer und komplexer Rechtsbereich. Denn nach jeder Bundestagswahl werden Sozialgesetze neu erlassen, geändert oder abgeschafft - das verwundert nicht angesichts des großen Haushaltsvolumens, mit anderen Worten: Insbesondere bei den Sozialleistungen kann eingespart werden.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass Rechtsanwälte im Sozialrecht tätig sind, um die Bürger unabhängig durch diesen Paragraphen-Dschungel lotsen zu können.

Rechtsanwälte im Sozialrecht sind eine wichtige Säule, um den Zugang zum Recht für die Bürger zu gewährleisten.

Was bedeutet „Zugang zum Recht“?

Gegen unrechtmäßiges Handeln des Staates muss man sich wehren können. Deshalb bedarf es den Zugang zum Recht, der Zugang zu einer unabhängigen Stelle, die frei und nur aufgrund von Recht und Gesetz entscheidet, ob der Staat tatsächlich unrechtmäßig gehandelt hat. Es ist Ausdruck dessen, das jeder Einzelfall geprüft wird.

Im Sozialrecht ist dieses ganz konkret zunächst das Recht, Widerspruch einlegen zu können; die Behörde prüft zunächst selbst, ob ihre Entscheidung (z.B. dass keine Pflegestufe vorliegt) zutreffend war oder nicht. Wenn die Behörde weiterhin der Ansicht ist, dass alles rechtmäßig war, kann der Bürger Klage beim Sozialgericht einreichen. Dann entscheidet ein Berufsrichter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) über den Fall. Ist die Entscheidung des Gerichts auch nicht im Sinne des Bürgers, kann dieser Berufung beim Landessozialgericht einreichen und – sollte er auch hier keinen Erfolg haben – die Entscheidung beim höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht in Kassel, überprüfen lassen.

Rechtsanwälte sind unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht

Unabhängige, nur dem Mandanteninteressen dienende und der Schweigepflicht unterliegende Rechtsanwälte sind hierbei von elementarer Wichtigkeit, sie sind ein Garant dafür, dass der Zugang zum Recht für die Bürger durchsetzbar bleibt. Denn der Zugang zum Recht unterliegt nicht nur strengen formalen Regeln, die einzuhalten für den Bürger in der Regel nicht möglich sind. Darüber hinaus klären die Rechtsanwälte im Sozialrecht auch über mögliche weitere Ansprüche des Bürgers auf. Hierzu bedarf es vollkommen unabhängige Rechtsanwälte im Sozialrecht, die die Bürger an die Hand nehmen und durch den Dschungel des Prozess- und Leistungsrechts führen. Die Aufgabe der Rechtsanwälte ist es jedoch nicht, Entscheidungen für den Mandanten abzunehmen, sondern vielmehr verbunden mit einem Rat aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, damit der aufgeklärte Mandant selbst entscheiden kann.

Das Gesetz verpflichtet die Kranken-, Pflege- und alle weiteren Sozialversicherungen zwar zu einer Beratung und Aufklärung – Rechtsanwälte beraten und klären jedoch vollkommen unabhängig auf und sie unterliegen der Schweigepflicht.

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