Anspruch auf Verletztengeld bei Arbeitsunfall

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Verletztengeldes an dem tatsächlich erzielten Lohn. Und zwar unabhängig von der Frage, welche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt ist. Arbeitet der Betroffene tatsächlich mehr und erhält dafür Geld, kann er dementsprechend das Verletztengeld verlangen. Schwierig wird es allerdings bei Verdiensten aus Schwarzarbeit. Auf dieses Problem weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und informiert über eine Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2019 (AZ: L 9 U 109/17).

Verletztengeld orientiert sich an Höhe des Arbeitsentgelts
Als eine Decke einstürzte, wurde der Einschaler auf einer Großbaustelle verletzt. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an und zahlte Verletztengeld. Dies richtete sich nach den vorgelegten Verdienstabrechnungen für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden.

Der 51-jährige Mann verlangte aber mehr, da er auf der Baustelle wesentlich mehr gearbeitet habe. Er legte einen Arbeitsvertrag über 40 Arbeitsstunden vor. Im Laufe des Verfahrens kam heraus, dass es gängige Praxis auf der Baustelle war, dass 20 Wochenstunden offiziell und 20 Stunden schwarzgearbeitet wurden.

Bei Arbeitsunfall Anspruch auf Verletztengeld
Trotzdem musste die Berufsgenossenschaft ihm tatsächlich nur Verletztengeld nach dem nachgewiesenen Verdienst für 20 Stunden zahlen. Das Gericht in Darmstadt entschied, dass der Mann keinen Anspruch auf ein höheres Verletztengeld habe. Im Hinblick auf die Schwarzarbeit erläuterte das Gericht, dass es keine konkreten Hinweise hätte, dass der Versicherte daraus tatsächlich Einnahmen erzielte. Weil er dies nicht nachweisen konnte, musste das Gericht auch nicht entscheiden, ob Geld aus Schwarzarbeit zu berücksichtigen wäre.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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