Arbeitsunfall bei Schlägen durch Kollegen auf dem Heimweg

Letztlich kommt es darauf an, ob man sich wegen privater Dinge in die Haare bekommt, oder wegen Dingen, die etwas mit der Arbeit zu tun haben. Ist dies der Fall – etwa weil sich die Kollegen auf dem Arbeitsweg wegen des Öffnens der Fenster streiten –, liegt ein Arbeitsunfall vor. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2017 (AZ: L 1 U 1277/17).

Schläge auf der Heimfahrt von einem Kollegen
Der Mann fuhr nach dem Einsatz auf einer Baustelle gemeinsam mit Kollegen mit dem Firmentransporter zurück. Seine Aufgabe war es auch, mehrere Kollegen mit zurückzunehmen und abzusetzen. Die waren nach dem Arbeitstag auf der Baustelle verschwitzt. Es kam zum Streit, ob man wegen der schlechten Luft die Fenster öffnen oder besser die Zugluft im September vermeiden solle. Im Verlauf des Streits, in dem auch beleidigende Worte fielen, öffnete und schloss ein Kollege mehrmals das Fenster.

Als der spätere Kläger diesen Kollegen schließlich absetzte, eskalierte die Situation. Der Kollege öffnete die Beifahrertüren. Der Fahrer musste aussteigen, um sie wieder zu schließen. Da griff ihn der Kollege an und schlug ihm mit der Faust so ins Gesicht, dass er zu Boden ging. Dann versetzte er ihm mit seinem Stahlkappenschuh noch einen Tritt gegen den Kopf. Der Mann erlitt eine Schädelprellung sowie Hautabschürfungen.

Der Täter wurde später vom Amtsgericht in Göppingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Berufsgenossenschaft hörte die Arbeitnehmer mit dem von ihr entwickelten „Fragebogen Streit“ an. Anschließend lehnte sie die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Sie stellte sich auf den Standpunkt, der Streit sei nicht aus betrieblichen Gründen, sondern aus persönlichen bzw. kulturellen Differenzen eskaliert. Der Täter stamme aus der Türkei, der Kollege aus dem Kosovo.

Mit anwaltlicher Hilfe als Arbeitsunfall anerkannt – Berufsgenossenschaft zahlt


Das Sozialgericht in Ulm hatte noch der Berufsgenossenschaft Recht gegeben. Die Straftat des Kollegen sei nicht wesentlich durch das Zurücklegen des Arbeitsweges bedingt gewesen, sondern durch die konfliktaffine Persönlichkeit der beiden Beteiligten. Mit Hilfe eines Sozialrechtsanwalts konnte der Kläger seine Ansprüche aber beim Landessozialgericht erfolgreich durchsetzen. Es hob das erstinstanzliche Urteil auf und verpflichtete die Berufsgenossenschaft, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, nicht klein beizugeben. Sozialrechtsanwälte prüfen die Ansprüche und setzen dies gemeinsam mit dem Betroffenen auch über mehrere Instanzen durch. In der Anwaltssuche findet man Sozialrechtsanwälte in der Nähe.

Arbeitsunfall auf (direktem) Heimweg


Auch der (direkte) Nachhauseweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz wurde hier nicht unterbrochen. Es stritten sich nicht nur ein Hitzkopf mit dem anderen, sondern man stritt konkret über die Modalitäten des versicherten Heimwegs. Nämlich darüber, ob dies wegen des Geruchs mit offenem Fenster oder wegen möglicher Erkältungen ohne Zugluft geschehen sollte.
Das Aussteigen aus dem Auto unterbrach den Versicherungsschutz nicht. Der Kläger musste aussteigen, um die Türen wieder zu schließen und weiterfahren zu können. Dadurch konnte der Täter angreifen.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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