Aufenthaltserlaubnis – Anspruch auf Hartz IV trotz Krebserkrankung?

Eine krebskranke Ausländerin kann bis zum Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis Hartz IV verlangen. Dies hat das Sozialgericht Dresden im Eilverfahren am 28. Oktober 2019 (AZ: S 29 AS 3154/19 ER) entschieden. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren wird die Arbeitsfähigkeit fingiert.

Harz IV – Anspruch für Ausländer mit Aufenthaltsrecht?
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall stammt die Antragstellerin aus dem Irak. Sie kam 2014 nach Deutschland, um zu studieren. Ihr Studium schloss sie im Sommer 2018 ab. Sie hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche.

Sie ist mittlerweile an Krebs erkrankt und muss dringend weiterbehandelt werden. Ihre private Reisekrankenversicherung ist endgültig ausgelaufen. Daher wandte sie sich mit einem Eilantrag an das Sozialgericht, um das Jobcenter zu verpflichten, ihr Hartz IV zu gewähren. Damit würde sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung genießen und ihre Behandlung könnte fortgeführt werden.

Jobcenter muss Hartz IV bezahlen
Im Eilverfahren hatte die Frau Erfolg. Sie lebt seit mehr als fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und war grundsätzlich auch erwerbsfähig. Das Gericht verpflichtete das Jobcenter, ihr Hartz IV zu gewähren, so dass sie auch gesetzlich krankenversichert ist. Dies gibt Zeit, um die Frage der Erwerbsfähigkeit trotz der Erkrankung zwischen den Leistungsträgern zu klären.

Bei einem Eilverfahren wird eine so genannte Folgenabwägung vorgenommen. Hierbei geht es um die Interessen der Antragstellerin und die der Behörde. Durch die Entscheidung des Sozialgerichts kann die Krebsbehandlung fortgeführt werden. Dies hat Vorrang vor den Interessen der Behörde auf eine sparsame Verwaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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