Ausweichmanöver als Arbeitsunfall?

Dies ist auch dann der Fall, wenn jemand reflexartig ausweicht, um nicht mit einem anderen zusammenzustoßen. Dies trifft auch für einen Motorradfahrer zu, der versucht, einem Radfahrer auszuweichen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund vom 2. November 2016 (AZ: S 17 U 955/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Unfallversicherungsschutz bei reflexartigem Ausweichmanöver
Der Mann befuhr mit seinem Motorradfahrer eine Straße, um einzukaufen. Als ihm ein Fahrradfahrer die Vorfahrt nahm, wich er reflexartig aus. Dabei stürzte er und kugelte sich beide Schultergelenke aus. Er verlangt die Anerkennung als Arbeitsunfall.

 

Rettungstat ist unfallversichert
Die Klage des Mannes hatte Erfolg. Ein Motorradfahrer, der zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem anderen ausweicht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Gericht betonte, das es unerheblich sei, dass die Rettungshandlung nicht mit zeitlichem Vorlauf geplant, sondern spontan in Sekundenbruchteilen vorgenommen worden sei. Auch komme es nicht darauf an, dass er versucht habe, sich dabei auch selbst zu schützen. Schließlich zeige der Unfall ja, dass er auch sich bei dem Ausweichvorgang gefährdet habe. Jedenfalls seien die Gefährdungen durch einen möglichen Zusammenstoß und das Ausweichen – wie beim Sozialrecht erforderlich – gleichwertig.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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