Briefeinwurf auf dem Weg nach Hause – Arbeitsunfall?

Unterbricht man den direkten Weg, entfällt der Unfallversicherungsschutz und lebt erst wieder auf, wenn man sich wieder auf dem direkten Weg befindet. Der Einwurf eines Briefs auf dem Fußweg nach Hause ist noch versichert. Kein Versicherungsschutz besteht mehr, wenn der Arbeitnehmer im Auto unterwegs ist, dieses anhalten und aussteigen muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts in Chemnitz vom 4. Mai 2017 (AZ: L 2 U 124/15).

Arbeitsunfall auf dem Nachhauseweg?
Die Arbeitnehmerin war mit ihrem Auto auf dem direkten Weg von ihrer Arbeitsstelle nach Hause unterwegs. Sie hielt an der rechten Fahrbahnseite an, um einen privaten Brief in den Briefkasten zu werfen.

Dabei stürzte sie und der Wagen rollte über ihren linken Fuß. Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Wegeunfall ab. Die Frau habe angehalten, um eine private Tätigkeit vorzunehmen.

Ihre Klage hatte beim Sozialgericht noch Erfolg. Die Unterbrechung sei zeitlich und räumlich nur ganz geringfügig gewesen und im Vorbeigehen erfolgt. Die Unfallversicherung legte jedoch erfolgreich Berufung beim Landessozialgericht ein.

Wegeunfall auf dem Arbeitsweg?
In der von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Entscheidung scheiterte die Klage.

Im Gegensatz zum Sozialgericht liegt nach Auffassung des Landessozialgerichts in Chemnitz eine Unterbrechung des direkten Wegs vor. Weder räumlich noch zeitlich sei der Versuch der Frau, aus dem Auto auszusteigen, Teil des direkten Wegs gewesen. Sie habe anhalten und aussteigen wollen. Daher wäre der Briefeinwurf keine Verrichtung „im Vorbeigehen“ gewesen.

Maßgeblicher Aspekt sei es, ob bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich die Verrichtung noch als Teil des Wegs zum oder vom Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist. So das Bundessozialgericht am 17. Februar 2009 (AZ: B 2 U 26/07 R).

Nach Auffassung der DAV-Sozialrechtsanwälte wäre der Briefeinwurf wohl versichert gewesen, wenn die Frau zu Fuß unterwegs gewesen wäre und der Briefkasten sich am direkten Weg befunden hätte.

Da es in solchen Fällen um sehr viel Geld geht und es auf Kleinigkeiten ankommen kann, sollte man sich anwaltlich beraten und vertreten lassen. DAV-Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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