Direktversicherung eignet sich zur Vorsorge

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) empfiehlt daher Arbeitnehmern, zu prüfen, ob eine Direktversicherung sinnvoll ist. Die Anlageformen sind unterschiedlich. Sie können in eine Kapitallebensversicherung oder andere Versicherungen fließen. Dabei schließt der Arbeitgeber für den Mitarbeiter die Versicherung ab. Wird am Ende eine Kapitalabfindung ausbezahlt und der Betrag in eine Sofortrentenversicherung investiert, müssen allerdings auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 3. Dezember 2015 (AZ: L 5 KR 84/15).

 

Direktversicherung und Krankenversicherungsbeiträge

Der Mann ist freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Der Arbeitgeber hatte 1975 für ihn eine Kapitallebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Im März 2013 war es dann soweit: Das angesammelte Kapital von knapp 116.000 Euro wurde ausgezahlt.

 

Die Kranken- und Pflegeversicherung wollte davon auch etwas haben. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wurde die Kapitalabfindung durch 120 geteilt und aus diesem Monatsbeitrag Beträge von monatlich rund 150 Euro in die Krankenversicherung und etwa 20 Euro für die Pflegeversicherung errechnet.

 

Der Mann hatte außerdem rund 113.000 Euro aus der ausgezahlten Summe direkt in eine Sofortrentenversicherung investiert. Ab dem 1. April 2013 wurden ihm daraus monatlich etwa 500 Euro ausgezahlt. Auch hier wollte die Krankenversicherung Beiträge haben.

 

Krankenkassenbeitrag auf Sofortrente

Das Gericht gab der Krankenkasse Recht. Sowohl die Kapitalabfindung als auch die Sofortrente seien beitragspflichtig. Bei diesen handele es um zwei verschiedene Versicherungen, so dass beide belastet werden müssten. Gesetzliche Grundlage seien die bundesweit geltenden „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

 

Vorsorge notwendig

Da es sich bei der Vorsorge in der Regel um hohe Beiträge handelt, empfiehlt es sich, bei allen Fragen rund um Versicherungsverträge für die Altersvorsorge Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte zu Rate zu ziehen. Diese findet man unter der Anwaltsuche.

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