Krankenkasse muss nicht für Haustierhaltung zahlen

Es besteht kein Anspruch auf Unterhaltskosten für ein Haustier gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Dies stellte das Sozialgericht in Dortmund am 16. April 2019 (AZ: S 8 KR 1740/18) fest, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Behandlungserfolg durch Haustiere?
Die Frau hat einen Hund und eine Katze. Sie selbst befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. Sie meinte, die Tiere würden zur Rekonvaleszenz beitragen. Sie habe wieder Lebensmut gefasst, da sie sich um die Tiere kümmere. Im Falle der Abgabe der Tiere würde eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintreten. Daher verlangte sie von ihrer Krankenkasse die Übernahme der laufenden Unterhaltskosten für Hund und Katze. Da die Krankenkasse ablehnte, klagt die Frau. Sie blieb jedoch ohne Erfolg.

Tiere kein Teil einer Behandlung – Krankenkasse muss nicht zahlen
Nach Auffassung des Gerichts sind Tiere nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu qualifizieren. Tieren komme im weitesten Sinne eine soziale Funktion zu, nicht jedoch die Funktion, den Erfolg an der Krankenbehandlung zu sichern.

Auch wenn sich die Tiere positiv auf die Psyche der Versicherten auswirkten, mache sie dies noch nicht zum Teil der Behandlung.

Eine Ausnahme gilt jedoch: wenn Tiere eine Behinderung ausgleichen, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Das gilt etwa für einen Blindenführhund. Andernfalls sind die Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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