Landwirte sind gesetzlich unfallversichert

In einem kuriosen Fall ging es um eine Verletzung durch ein aufgestelltes Wühlmaus-Selbstschussgerät. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Münster vom 5. April 2018 (AZ: S 3 U 11/16), wonach der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht.

 

Knalltrauma und gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?

Der Fall war in zweierlei Hinsicht kurios: Ein Landwirt stellte eine Wühlmausfalle – ein Wühlmaus-Selbstschussgerät – auf. Versehentlich löste sich ein Schuss und der Landwirt erlitt ein Knalltrauma.

 

Er verlangte vom Unfallversicherungsträger die Kosten für eine hyperbare Sauerstofftherapie in Höhe von rund 2.600 Euro. Dabei handelt es sich um das Einatmen von reinem Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck.

 

Unfallversicherungsschutz ja – aber nicht für jede Therapie

Nach Auffassung des Sozialgerichts ist der Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle gesetzlich unfallversichert. Werde er dabei verletzt, könne er grundsätzlich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Die Kosten für eine hyperbare Sauerstofftherapie würden allerdings nicht erstattet. Die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode sei nicht hinreichend nachgewiesen.

 

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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