Müssen Lehrer im Notfall Medikamente geben?

Voraussetzung bei der Medikamentengabe im Notfall ist, dass auch medizinische Laien die Medikamente verabreichen können. Dazu seien die Lehrer schon auf Grund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe bei Notfällen verpflichtet, so das Sozialgericht Dresden am 03. Juli 2019 (AZ: S 47 KR 1602/19 ER).

Wer gibt Medikamente an Schüler?
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall leidet das Mädchen unter Epilepsie. Ihre Mutter wollte erreichen, dass die Krankenkasse der Tochter während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite stellt.

Das Gericht befragte die Ärzte. Diese verneinten eine ständige Gefahr lebensbedrohlicher Anfälle. Die Kinderärztin des Mädchens verschrieb ein krampflösendes Mittel. Dies muss bei einem epileptischen Anfall in den Mund gespritzt werden. Nach Meinung der Mutter sind die Lehrer der Schule dazu nicht in der Lage. Den Eilantrag der Mutter lehnte das Sozialgericht Dresden ab.

In Notfällen müssen Lehrer und Erzieher Medikamente geben
Das Gericht begründete dies damit, dass in Notfällen Lehrer Medikamente geben müssen, sofern Laien diese verabreichen können. Dies war hier der Fall. Gerade Förderschulen, die von vielen mehrfach behinderten und erkrankten Kinder besucht werden, müssen sich hierauf einstellen.

Da dem Kind also geholfen werden kann, muss die Krankenkasse keine Krankenschwester finanzieren.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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