Schülerunfallversicherung auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Schüler bei einer Projektarbeit verletzt, die außerhalb der Schule stattfindet. Das gilt auch dann, wenn sie unbeaufsichtigt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Projektarbeit zum Unterrichtskonzept gehört. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 17. März 2016 (AZ:L 6 U 4904/14) entschieden. Versichert sind aber auch Aktivitäten des Schulsports außerhalb der Schulen, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

 

Unfall eines Schülers auf dem Nachhauseweg

In dem Fall verletzte sich ein Schüler auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit. Die Schüler hatten im Rahmen des Musikunterrichts die Aufgabe, einen Videoclip zum Thema „Musik und Werbung“ zu drehen. Zunächst war vorgegeben, die Aufgabe während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände zu erledigen. Auf ihren Wunsch hin erhielten die Schüler die Möglichkeit, das Video auch im privaten Bereich zu drehen. Etwa die Hälfte machte hiervon Gebrauch.

 

Auf dem Nachhauseweg wurde der Schüler von einem Mitschüler angerempelt und stürzte. Dabei fiel er auf den Kopf, erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Berufsgenossenschaft hatte es abgelehnt, den Sturz des Schülers als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Sozialgericht in Heilbronn gab der Berufsgenossenschaft Recht. Das Landessozialgericht in der nächsten Instanz gab jedoch dem Schüler Recht.

 

Unfall nach Projektarbeit durch Schülerunfallversicherung abgedeckt

Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist entscheidend, dass die Gruppenprojektarbeit, bei der der Schüler verunglückt war, eine organisatorisch von der Schule getragene Unternehmung war – und zwar unabhängig davon, dass sie im häuslichen Bereich stattfand.

 

Wenn die Schule den minderjährigen Schülern die Wahl lässt, ob und wie sie eine Unterrichtsaufgabe erledigen, führe dieser "aufgelockerte" Schulunterricht nicht dazu, dass die gesetzliche Schülerunfallversicherung entfalle. Das gelte selbst dann, wenn die Schüler nicht mehr beaufsichtigt würden.

 

Projektarbeiten auch außerhalb der Schule gehörten mittlerweile zu einem modernen Unterrichtskonzept, bei dem der schulorganisatorische Rahmen gelockert werde. Der Schutzbereich der Unfallversicherung decke diese Formen modernen Unterrichts ab.

 

Es hat sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben, selbst nach der Abweisung in der ersten Instanz. Bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft eine Sozialrechtsanwältin oder ein Sozialrechtsanwalt.

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