Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Rettungstat

So stand ein Motorradfahrer unter diesem Schutz, der einem Fahrradfahrer, der ihm die Vorfahrt genommen hatte, auswich und dabei stürzte. Obwohl der Motorradfahrer privat unterwegs war, stand er bei seinem Sturz unter dem gleichen Schutz der Unfallversicherung wie bei einem Arbeitsunfall. Er wollte den Radfahrer von Verletzungen verschonen, so die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Ausweichmanöver sei eine „Rettungstat“ so das Sozialgericht Dortmund am 2. November 2016 (AZ: S 17 U 955/14).

 

Verkehrsunfall nach Ausweichmanöver als „Rettungstat“ und Arbeitsunfall

 

Ein Radfahrer nahm einem 53-jährigen Motorradfahrer die Vorfahrt. Bei dem Ausweichmanöver stürzte der Motorradfahrer und verletzte sich bei dem Sturz unter anderem an den Schultergelenken.

 

Er meinte, aufgrund seiner Rettungstat stehe er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und nahm die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Die Unfallversicherung lehnte es aber ab, den Unfall als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie begründete dies damit, dass es nur eine sehr kurze Reaktionszeit gab. Auch habe eine hohe Verletzungsgefahr für den Motorradfahrer bestanden. Daher könne der Motorradfahrer selbst keine Rettungsabsicht gehabt haben, es sei also kein Arbeitsunfall, so die Unfallversicherung.

 

Arbeitsunfall:Ansprüche gegen Unfallkasse mit Sozialrechtsanwalt durchsetzen

 

Mit Unterstützung eines Anwalts ließ der Mann aber nicht locker. Er ließ sich auch nicht durch den ablehnenden Bescheid der Unfallkasse entmutigen. Nach dem erfolglosen Widerspruchsverfahren klagte der Motorradfreund. Spätestens bei dem Widerspruch gegen einen Bescheid ist anwaltliche Hilfe notwendig. Dies können Betroffene alleine kaum erfolgreich durchführen.

 

Man sollte auch nicht einfach klein beigeben, sondern seine Ansprüche etwa gegen die Unfallversicherung durchsetzen. Einen Anwalt einzuschalten, erwies sich hier auch als erfolgreich. Das Sozialgericht in Dortmund verurteilte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen dazu, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sozialrechtsanwältinnen und -anwälte in der Nähe findet man unter der Anwaltssuche auf dieser Website.

 

Unfall mit Radfahrer: Kann ein Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall sein?

 

Grundsätzlich besteht für Personen der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten. Der Schutz der Unfallversicherung besteht auch, wenn jemand einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit rettet. Letzteres sah das Gericht hier als gegeben an. Der Kläger hatte, indem er seinem potentiellen Unfallgegner, dem Radfahrer, ausgewichen war, diesen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit gerettet. Ein Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer ist für einen Radfahrer mit erheblichen Risiken verbunden.

 

Das Gericht entschied auch die Frage, ob ein spontanes Ausweichmanöver noch eine versicherte Rettungstat sein kann. „Auch eine spontane, ohne intensive Überlegung verrichtete Rettungstat wie ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr ist versichert.“ Für die Ansprüche des Motorradfahrers kann er also die Unfallkasse in Anspruch nehmen.

 

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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