Studenten: Greift die gesetzliche Unfallversicherung auch beim Hochschulsport?

Grundsätzlich stehen Studenten während einer vom Hochschulsport ihrer Universität veranstalteten Sportveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch wenn die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch Studierenden anderer Universitäten offen steht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2016 (AZ: L 17 U 182/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Auch Hochschulsport gehöre zum allgemeinen Bildungsauftrag.

 

Studierende: Versicherungsschutz bei Teilnahme am Hochschulsport

 

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über 50 Jahren ein „Nikolausturnier". Dabei handelt es sich um die größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden den Studierenden verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten.

 

Die damals 25 Jahre alte Studentin war an der WWU immatrikuliert. Bei der Teilnahme an dem Turnier verunglückte sie beim Basketballspielen. Den Antrag der Studentin auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Bei Wettkämpfen und Turnieren wie dem Nikolausturnier stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund, der für den Versicherungsschutz wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität fehle. Auch der Wettkampfcharakter der Veranstaltung spreche gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

 

Das sah zunächst das Sozialgericht in erster Instanz genauso. Jedoch bewies die Studentin Biss und setzte sich beim Landessozialgericht dank anwaltlicher Hilfe durch.

 

Beim Hochschulsport verletzte Studentin: Erfolgreiche Klage gegen Unfallkasse beim Landessozialgericht mit anwaltlicher Hilfe

 

Nach Auffassung des Landessozialgerichts in Essen lag ein versicherter „Arbeitsunfall“ vor. Die Teilnahme an der Sportveranstaltung war eine versicherte Tätigkeit.

 

Mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, erfülle eine Universität ihren Bildungsauftrag, so das Gericht. Auch das Nikolausturnier sei Teil des Hochschulsports gewesen. Dem stehe weder entgegen, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfinde, noch dass die Teilnahme auch Studierenden anderer Universitäten möglich sei. Auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter könnten dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

 

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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