Sturz nachts im Hotelzimmer auf Dienstreise – kein Arbeitsunfall

Diese sind dem privaten und nicht dem dienstlichen Bereich zuzuordnen. Das gilt im Übrigen auch für die Nachtruhe selbst. Deshalb liegt bei einem solchen Sturz kein Arbeitsunfall vor. So das Sozialgericht Düsseldorf am 5. November 2015 (AZ: S 31 U 427/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

 

Nächtlicher Toilettengang auf Dienstreise ein Arbeitsunfall?

Der Diplom-Ingenieur übernachtete im Februar 2014 während einer Dienstreise in einem Hotel in Lübeck. Nachts stand er auf, um zur Toilette zu gehen. Dabei verhakte er sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf, stürzte rückwärts und brach sich einen Wirbel. Er meinte, es liege ein Arbeitsunfall vor, da er auf Dienstreise war.

 

Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch eine Entschädigung ab, da das nächtliche Aufstehen dem so genannten „eigenwirtschaftlichen Bereich“ zuzuordnen sei. Einer derartigen Sturzgefahr sei er auch in seinem privaten Lebensbereich ausgesetzt. Der Mann argumentierte, dass er sich bei Dienstreisen in unbekannter Umgebung aufhalte und hiermit eine besondere Gefahr verbunden sei.

 

Nicht jeder Unfall auf Dienstreise ist ein Arbeitsunfall

Seine Klage gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft war erfolglos. Nach Auffassung des Sozialgerichts hatte der Unfall keinen inneren Zusammenhang zu seiner beruflichen Tätigkeit.

 

Die Nachtruhe im Hotelzimmer und die damit zusammenhängenden Verrichtungen seien vom Versicherungsschutz nicht umfasst, so das Gericht. Eine Ausnahme könne dann vorliegen, wenn ein Unfall durch eine gefährliche Einrichtung ausgelöst werde, die der Versicherte wegen eines auswärtigen Dienstgeschäftes benutzen muss. Die Toilette oder der Bettüberwurf stellten jedoch keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar. Auch dann nicht, wenn der Kläger bei sich zu Hause keinen Bettüberwurf benutze.

 

Bei Arbeitsunfall Anwalt einschalten

Um sämtliche Recht zu kennen, empfiehlt es sich, einen Sozialrechtsanwalt einzuschalten. Vor allem wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen will, kann dieser die Erfolgsaussichten abschätzen.

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