Wegeunfall – gilt der Schutz auch nach Wochenendaufenthalt?

Grundsätzlich ist nur der direkte Weg von der Wohnstätte bis zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert. Und dann auch immer nur der kürzeste Weg. Abwege beziehungsweise Unterbrechungen von mehr als zwei Stunden stehen nicht mehr unter dem Unfallversicherungsschutz.

Ähnliches gilt für Wochenendausflüge oder Besuche bei Verwandten. Solche Besuche, die lediglich der Förderung verwandtschaftlicher Verbundenheit dienen, stehen üblicherweise nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies kann ausnahmsweise jedoch anders sein.

Wegeunfall auch nach Wochenendbesuch?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 30. Juni 2017 (AZ: L 8 U 2034/14) einen Wegeunfall nach einem Wochenendbesuch bei den Eltern angenommen.

Damit ausnahmsweise der Weg auch von den Eltern nach einem Wochenende gesetzlich unfallversichert ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Zum einen muss der Aufenthalt zuvor mindestens zwei Stunden gedauert haben. Dies war wegen des Wochenendaufenthalts hier der Fall. Zum anderen muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen Zurücklegen des Wegs und versicherter Tätigkeit bestehen. Hier liegt der entscheidende Punkt in der Abgrenzung zu normalen Besuchen bei Freunden und Verwandten aus Verbundenheit.

In dem von dem Landessozialgericht in Stuttgart entschiedenen Fall diente der Besuch bei den Eltern nicht nur der Verbundenheit. Aufgrund ihrer Behinderung war die Tochter regelmäßig bei ihren Eltern, die sie in dieser Zeit betreuten. Der Aufenthaltsort an den Wochenenden, von wo aus sie montags zur Arbeit fuhr, trat an die Stelle ihres sonstigen Wohnorts.

Daher nahm das Landessozialgericht hier einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls an. Die Frau stand also unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mit anwaltlicher Hilfe Ansprüche durchsetzen
Es war wichtig, dass die Frau hier einen langen Atem hatte. Das Sozialgericht lehnte in erster Instanz die Anerkennung als Wegeunfall noch ab. Mit Hilfe des Sozialrechtsanwalts konnte sie ihre Ansprüche jedoch erfolgreich durchsetzen.
Es hat entscheidende Vorteile, wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Dann genießt der Geschädigte einen besonderen Schutz, der von einer umfassenden ärztlichen Versorgung bis hin zu lebenslänglichen Rentenzahlungen auch ohne Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens führt. Der Schutz ist also umfassend.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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