Witwerrente trotz kurzer Ehe: Gericht bejaht Anspruch auf Witwerrente

In einem bemerkenswerten Fall hat das Sozialgericht Berlin am 18. März 2024 (Aktenzeichen S 4 R 618/21) entschieden, dass ein Mann trotz einer "Nottrauung" im Krankenhaus Anspruch auf Witwerrente hat. Das Urteil widerlegt die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe und könnte richtungsweisend für ähnlich gelagerte Fälle sein.

Versorgungsabsicht bei Notheirat?

Der Kläger lebte seit sieben Jahren mit seiner Partnerin zusammen, als bei ihr 2014 Brustkrebs diagnostiziert wurde. Trotz der Erkrankung planten sie ihre Hochzeit im September 2019 und buchten Räumlichkeiten für eine große Feier im Juli 2020, die auch ihre beiden 50. Geburtstage umfassen sollte. Der Hochzeitstermin wurde im November 2019 beim Standesamt angemeldet.

Im Dezember 2019 stellte sich heraus, dass der Krebs zurückgekehrt war, und im März 2020 wurde eine Chemotherapie empfohlen. Anfang April 2020 wurde die Partnerin ins Krankenhaus eingeliefert, wo noch im selben Monat die Eheschließung stattfand. Drei Monate später, im Juli 2020, verstarb sie.

Den Antrag des Klägers auf Witwerrente lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund im November 2020 mit der Begründung ab, die Ehe habe weniger als ein Jahr gedauert und sei daher als Versorgungsehe einzustufen. Daraufhin erhob der Kläger Klage.

Witwerrente trotz "Notheirat" im Krankenhaus

Das Sozialgericht Berlin gab dem Kläger Recht und verurteilte die Rentenversicherung zur Zahlung der Witwerrente. Nach umfangreicher Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung stellte das Gericht fest, dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nach § 46 SGB VI widerlegt sei.

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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