Meldungen

Gericht stellt Grad der Behinderung (GdB) selbst fest

(red/dpa). Für Betroffene kommt es hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen oft auf den Grad der Behinderung an. Deshalb kann es sich lohnen, sich gegen die Entscheidung des Landes zu wehren und seine Ansprüche gerichtlich zu verfolgen. In einem Prozess ist das Gericht auch nicht an die Ausführungen des Sachverständigen gebunden. Bei Kleinwüchsigen ist ein GdB von 80 gerechtfertigt.

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Kosten für Unterbringung im Frauenhaus zahlt Herkunftskommune

(red/dpa). Wer Opfer häuslicher Gewalt wird, kann Schutz in einem Frauenhaus suchen. Ist das Opfer finanziell bedürftig, werden die Kosten hierfür übernommen. Eine Flucht vor häuslicher Gewalt führt aber oft über verschiedene Stationen. Wer trägt die Kosten der Unterbringung, wenn die Frau Schutz in einem Frauenhaus in einem anderen Ort findet?

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Vorläufige Leistungen des Jobcenters oder Sozialhilfe?

(red/dpa). Wer arbeitslos ist, hat einen Anspruch gegenüber dem Jobcenter. Wer dagegen erwerbsunfähig ist, hat einen Anspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger. Ist die Erwerbsunfähigkeit unsicher, darf der Betroffene nicht leer ausgehen. Wer aber zahlt Leistungen?

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Selbstständig oder abhängig beschäftigt – wann besteht Versicherungspflicht?

(red/dpa). Wann muss man in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen? Immer dann, wenn man abhängig beschäftigt ist. Selbstständige müssen dies nicht. Daher ist die Abgrenzung wichtig – unklare Fälle landen oft vor Gericht.

 

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Geringe Rente und Aufstockung – Verwertung der Sterbegeldversicherung?

(red/dpa). Armut im Alter ist ein großes Risiko. Wer eine geringe Rente hat, hat Anspruch auf Aufstockungsrente. Bevor man die ergänzenden Grundsicherungsleistungen erhält, wird aber geprüft, ob es andere Vermögenswerte gibt, die die Betroffenen zunächst einsetzen müssen. Es gibt aber auch ein so genanntes Schonvermögen, das unberührt bleiben soll.

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Sozialhilfe: Einnahmen als Dozent einer Volkshochschule nicht anrechenbar

(red/dpa). Auch wer Altersrente bezieht, kann Anspruch auf eine Aufstockung durch Sozialhilfe haben. Arbeitet man noch nebenher, können diese Einkünfte unter Umständen angerechnet werden.

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Keine nebenberufliche Beschäftigung einer Schulbetreuungskraft

(red/dpa). Aufspaltungen der bestehenden Tätigkeit in mehrere „Nebentätigkeiten“ sind unwirksam. Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In der Folge ist der Betroffene auch bei Arbeitslosigkeit abgesichert.

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Keine Umgehung der Sozialversicherungspflicht durch Outsourcing von Reinigungsarbeiten

(red/dpa). Es ist schon ein Ärgernis, wenn Arbeitsplätze wegfallen, nur damit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Dieser Umgehung sind aber bei der Beauftragung von Drittfirmen Grenzen gesetzt!

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„Rente mit 63“ und Arbeitslosigkeit

(red/dpa). Seit dieser Legislaturperiode kann man dann schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man dann 45 Jahre in die Rente eingezahlt hat. Dabei handelt es sich um sogenannte Versicherungszeiten. Was ist aber mit Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren vor der Rente?

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Arbeitsunfall: Unfallversicherungsschutz für Fußballer

(red/dpa). Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, hat für die Betroffenen entscheidende Konsequenzen. Der Schutz der Unfallversicherung ist weitreichend. Gilt dies auch bei sehr geringen Einkommen, beispielsweise bei Vertragsfußballer der unteren Ligen? Oder orientiert man sich daran, ob der Mindestlohn vorliegt?

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